Die Telematikinfrastruktur - kurz TI - ist die Plattform für das Gesundheitswesen in Deutschland. Millionen Versicherte profitieren durch die digitalen Anwendungen der TI von einer verbesserten medizinischen Versorgung. Ziel und Aufgabe der Telematikinfrastruktur ist es, die digitale Infrastruktur für die digitalen Anwendungen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Infos zur TIDie Kosten des Anschlusses werden Ihnen über den GKV-Spitzenverband refinanziert!
Erstattet werden „die erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen“ sowie die „erforderlichen Betriebskosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
Sicherer und einfacher Austausch mit allen Akteuren des Gesundheitswesens.
Der Datenschutz beim Austausch sensibler Daten ist jederzeit gewährleistet.
Reduziert manuellen Verwaltungsaufwand und spart Zeit und Papier.
Eine Anbindung an die TI für die Pflege ist seit März 2022 möglich. Die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur soll schrittweise erfolgen. Die Teilnahme ist dabei zunächst freiwillig. Ab Juli 2025 soll die Anbindung von Pflegeeinrichtungen verpflichtend werden.
Mit der Telematikinfrastruktur können alle Akteure im Gesundheitswesen zukünftig von einem sicheren und standardisierten Informationsaustausch maßgeblich profitieren – auch die Pflegeeinrichtungen. Denn mit der Automatisierung von Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen können nicht nur Eingabefehler vermieden, sondern auch das Pflegepersonal entlastet werden.
Für die Nutzung zur Telematikinfrastruktur ist grundsätzlich ein Internetanschluss nötig. Ferner werden die technischen Komponenten der TI benötigt.
Die Kosten der Anbindung sowie die laufenden Betriebskosten werden von der Pflegeversicherung nach § 106 DVG (Digitale-Versorgungs-Gesetz) pauschalisiert erstattet. Grundlage der Finanzierungsvereinbarungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ist § 376 SGB V.
Erstattet werden „die erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen“ sowie die „erforderlichen Betriebskosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“.
Um Teil der Telematikinfrastruktur zu werden, benötigt man einen entsprechenden TI-Anbieter.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu erhalten.
Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich Einrichtungen und Pflegedienste im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern.